
Die Betriebliche Altersversorgung ist seit Jahren ein sehr wichtiger Baustein zur Sicherung der Altersversorgung. Wir unterscheiden hier folgende Durchführungswege in der Betrieblichen Altersversorgung:
1. Direktversicherung
2. Pensionskasse
3. Pensionsfonds
4. Unterstützungskasse
5. Pensionszusage
Die Betriebliche Altersversorgung
Direktversicherung
Vorteile für Ihr Unternehmen
- erhöhte Mitarbeiterbindung
- Erhaltung von Fachpersonal
- Keine Lohnnebenkosten
- Beiträge für die Direktversicherung sind in Höhe von jährlich bis zu 4 % der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sozialabgabenfrei.
- Betriebsausgabenabzug, wenn Arbeitgeber-finanziert
- Beiträge sind Betriebsausgaben, wenn AG-finanziert
Vorteile für den Arbeitnehmer
- Steuer- und sozialversicherungsfreie Anlagemöglichkeit, dadurch hohe mtl. Altervorsorgebeiträge mit niedrigem mtl. Nettoaufwand
- eine Versteuerung fällt erst im Versorgungsfall an – als Rentner bei in der Regel niedrigen Steuersätzen
- Hinterbliebenenschutz und Altersvorsorge
- Hinterbliebenenabsicherung und der Erhalt des gewohnten Lebensstandards im Alter werden betrieblich finanziert
- keine Unverfallbarkeitsfristen bei Arbeitnehmerfinanzierung
Gemäß §§ 3 Nr.63 EstG können jährlich bis zu 4 % der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei als Beitrag für die Betriebsrente eingezahlt
werden.
Der Förderrahmen erhöht sich für Neuzusagen ab 2005 um einen konstanten Aufstockungsbetrag von € 1.800,--, wenn die Pauschalversteuerung gemäß § 40 b EstG 8 in der Fassung vom 31.12.2004) nicht für
Altzusagen genutzt wird.
Pensionskasse
unterscheidet sich in der Art nur unwesentlich.
Unterstüzungskasse
Für die Altersversorgung können zukünftige Entgeltansprüche über eine Unterstützungskasse umgewandelt werden. Der Arbeitnehmer vereinbart hierzu mit seinem Arbeitgeber, dass ein Teil seiner Bezüge
nicht ausgezahlt, sondern als Zuwendung an die Unterstützungskasse gezahlt wird.
Der Arbeitgeber wird hierzu Mitglied, und somit Trägerunternehmen in der Unterstützungskasse. Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer mittelbar über die Unterstützungskasse eine Rentenzusage, deren
Höhe den Leistungen einer Rückdeckungsversicherung (Lebensversicherung) entspricht.
Zur Sicherheit für den Arbeitnehmer wird diese Versicherung an ihn verpfändet. Außerdem ist der Versorgungsanspruch von Beginn an gesetzlich unverfallbar.
Die Gehaltsumwandlung über Unterstützungskasse kommt für alle Arbeitnehmer in Frage, die außer- oder übertarifliche Gehaltsbezüge erhalten, deren Arbeitgeber nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist
oder deren Tarifvertrag eine entsprechende Öffnungsklausel enthält.
Vorteile für Sie als Arbeitgeber
- Betriebsausgabenabzug wenn Arbeitgeber-Finanziert
- Zuwendungen sind Betriebsausgaben wenn AG-finanziet
- Die Verwaltung des betrieblichen Versorgungswerkes ist vollständig ausgelagert - keine Mehrarbeit
- Keine Bilanzierung. Die betriebliche Altersversorgung berührt die Bilanz des Unternehmens nicht
- Minderung der Lohnnebenkosten
- Für umgewandelte Gehaltsteile zahlt das Unternehmen keine Pauschalsteuer und bis Ende 2008 weitgehend (bis 4 % der BBG) keine Sozialabgaben
- Periodengerechte Finanzierung. Die Leistungen werden während der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters finanziert. Nachfolgende Generationen werden durch die betriebliche Altersversorgung nicht belastet
- Risikominimierung
- Bei Ausscheiden des Arbeitnehmers belaufen sich seine Ansprüche nur auf die vom Zeitpunkt der Zusage bis zum Ausscheiden erreichte Anwartschaft auf Leistungen aus den umgewandelten Entgeltbestandteilen
- Imageplus, Verbesserung der Identifikation der Mitarbeiter, Leistungsträger werden stärker gebunden.
Vorteile für den Arbeitnehmer
- Sozialabgaben sparen. Auf den umgewandelten Gehaltsteil werden keine Lohnsteuer und bis Ende 2008 weitgehend (bis 4 % der BBG) keine Sozialabgaben erhoben.
- Steuervorteil nutzen. Eine Versteuerung der Leistungen aus der betrieblichen Alterversorgung fällt erst im Ruhestand an – in der Regel bei niedrigen Steuersätzen und hohen Freibeträgen.
- Günstige Kalkulation. Höhere Renditen als bei der individuellen Eigenvorsorge durch Nutzung besonders günstig kalkulierter Kollektivtarife.
- Flexibilität bleibt. Die Versorgung kann zusätzlich zu allen bestehenden Formen der betrieblichen Alterversorgung durchgeführt werden.
- Übernahme. Nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen kann die Gehaltsumwandlung beim neuen Arbeitgeber fortgeführt werden.
Pensionszusage
Rückgedeckte Pensionszusage
Persönliche Sicherheit schaffen
Wer täglich wichtige unternehmerische Entscheidungen zu treffen hat, stellt häufig die persönlichen Belange in den Hintergrund.
Dabei sollten sich insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften mit Sorgfalt der Gestaltung und Finanzierung ihrer eigenen betrieblichen Alterversorgung widmen.
- Betriebsausgaben nutzen. Steuerrechtlich gilt der Gesellschafter-Geschäftsführer als Arbeitnehmer. Er kann also wie jeder andere Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung erhalten. Wegen seiner Doppelfunktion als Unternehmer und Angestellter sind bestimmte Kriterien für die steuerliche Abzugsfähigkeit der Aufwendungen zu erfüllen.
So funktioniert die rückgedeckte Pensionszusage:
Das Unternehmen erteilt seinem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Versorgungszusage, die ihm Leistungen im Alter, bei Tod und/oder Invalidität zusichert.
Zur finanziellen Absicherung der Verpflichtung des Unternehmens wird eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben des Gesellschafter-Geschäftsführer abgeschlossen.
Die anfallenden Pensionsrückstellungen und die Aktivwerte der Rückdeckungsversicherung werden in die Unternehmensbilanz eingestellt. Dies führt insbesondere in den ersten Jahren nach Zusageerteilung
regelmäßig zu erheblichen Steuervorteilen.
- Steuervorteile nutzen
Pensionsrückstellungen gem. § 6a EstG mindern den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens.
Beiträge zur Rückdeckungsversicherung sind Betriebsausgaben.
In der Anwartschaftsphase muss der Gesellschafter-Geschäftsführer weder für die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung, noch die zugesagten Leistungen Einkommensteuer zahlen.
Eine Versteuerung der Leistung aus der Pensionszusage fällt erst im Versorgungsfall an – als Rentner in der Regel bei niedrigen Steuersätzen.
- Verbesserte Bilanzoptik
Die Aktivierung der Werte aus der Rückdeckungsversicherung führt zu einem Gegenposten zur Pensionsrückstellung in der Bilanz.
Auslagerung der Versorgungsrisiken
Die biometrischen Risiken (Langlebigkeit, Tod und Invalidität) aus der Versorgungszusage überträgt das Unternehmen durch die Rückdeckung auf die Gesellschaft.
- Insolvenzschutz
Der gesetzliche Insolvenzschutz gilt nicht für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer. Eine Rückdeckungsversicherung eignet sich, um durch eine Verpfändung an den Versorgungsberechtigten einen
Insolvenzschutz auf privatrechtlicher Basis zu erreichen.
- Kombination zulässig
Die Absicherung über eine Pensionszusage kann mit anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung kombiniert werden.
- Sie können zwischen Renten- und Kapitalrückdeckung wählen:
Voraussetzungen:
Gesellschafterbeschluss zur Wirksamkeit aller Versorgungsvereinbarungen
Vermeidung von Überversorgung (Angemessenheit)
Ernsthaftigkeit, Erdienbarkeit, Finanzierbarkeit
Beachtung der steuerlichen Bestimmungen über Zusagezeitpunkt, Altersrentenbeginn und Wartezeiten
Für eine sinnvolle Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung ist auf Grund der komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen eine umfassende fachkundige Beratung in Abstimmung mit dem Steuerberater zu
empfehlen.
Erstellung eines kostenlosen Gutachtens, Berechnung und Analyse Ihrer bestehenden Versorgungslage.
Sprechen Sie mit uns! Wir freuen uns auf Sie!
